Bereits vor Projektbeginn verfügte der Bayerische Landtag über ein elektronisches Verfahren zur Unterstützung des Petitionsverfahrens. Diese Anwendung ermöglichte eine elektronische Abwicklung von Verfahrensschritten. Allerdings war es nicht möglich, diese im System zu speichern, um so eine elektronische Akte abzubilden. In der Folge lagen alle Petitionsakten in Papier vor.
Die vollständige elektronische Akte war ein wesentlicher Grund für den Landtag, nach einer neuen Lösung zu suchen. Hinzu kam der Wunsch nach einer Plattform, die auf dem neuesten Stand der Technik auch für die Anwender größeren Bedienkomfort brachte. Daher entschloss sich der Landtag, die Anwendung durch das elektronische Petitionsverfahren von DATAGROUP abzulösen.
DATAGROUP verfügt über langjährige Erfahrung in der Entwicklung und Betreuung von elektronischen Petitionsverfahren. Nach den Landtagen Hessen und Rheinland-Pfalz ist der Bayerische Landtag bereits der dritte, der das Petitionsverfahren der DATAGROUP auf Basis von Microsoft Office Sharepoint einsetzt.
Der Geschäftsprozess „Petition“ ist im Bayerischen Landtag weitgehend elektronisch abgebildet. Auch die Vor- und Nachbereitung von Ausschusssitzungen, die Petitionen behandeln, wird unterstützt.
An die Sicherheit der im Petitionsverfahren gespeicherten Daten wurden bei Design und Implementierung der Anwendung hohe Ansprüche gestellt. So liegt dem System ein detailliertes Berechtigungskonzept zugrunde, das das System nur dedizierten Benutzern mit bestimmten Berechtigungen innerhalb des Verfahrens zugänglich macht.
Die Vorteile des neuen Verfahrens kommen sowohl den Bürgern als auch dem Bayerischen Landtag selbst zugute:
Guido Eckert
T 0711 49005-11100
guido.eckert@datagroup.de
Der Bayerische Landtag ist eines der obersten Staatsorgane Bayerns. Als solches steht das Parlament im Zentrum des politischen Systems des Freistaates. Laut Bayerischer Landesverfassung haben alle Bürger Bayerns das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden, also einer Petition, an den Landtag zu wenden. Mehr als 15.000 Petitionen erreichen den Bayerischen Landtag pro Wahlperiode. Sie werden vom Ausschuss für Eingaben und Beschwerden bzw. einem der 12 Fachausschüsse des Parlaments bearbeitet. Jede eingegangene Petition löst einen bestimmten Bearbeitungsprozess im Landtag aus – das Petitionsverfahren.